Eltern
Elternbeirat im Schuljahr 2022/23
Als Elternbeiratsvorsitzende wurden Herr Haaf (LG 9) und Frau Hentschel (LG 6a und 10) einstimmig bestätigt.
Bei Anliegen an die Elternbeiratsvorsitzenden hilft Ihnen das Sekretariat gerne weiter.
Entschuldigungspflicht:
- Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit am ersten Fehltag bis 9.00 Uhr telefonisch oder auch per E-Mail im Sekretariat.
- Vor 8.00 Uhr ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, auf den Sie sprechen können.
- Im Fall einer telefonischen Entschuldigung brauchen wir auf jeden Fall auch eine schriftliche Entschuldigung.
- Ab dem 3. Fehltag benötigen wir grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung.
Beurlaubungen:
- Beurlaubungen müssen schriftlich mindestens eine Woche im Voraus beantragt werden (mit Begründung).
- Beurlaubungen für einen Tag werden beim Klassenlehrer beantragt, längere Beurlaubungen bei der Schulleitung.
Schulpsychologische Beratung:
- Die schulpsychologische Beratung unterstützt alle am Schulleben beteiligten Personen: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulaufsicht sowie weitere Personen im Kontext Schule.
- Sie bieten zu jeder psychologischen Frage im schulischen Bereich Hilfe zur Selbsthilfe an, d.h. sie unterstützen die Ratsuchenden bei der Lösung ihrer Probleme. Alle Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenfrei.
- Ist im Kontext einer telefonischen Beratung ein persönliches Gespräch an der schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies voraussichtlich mit Beginn des Unterrichtsbetriebes möglich sein.
Schulpsychologischen Beratungsstellen:
Künzelsau:
Telefon: 07940 - 93079 40
E-Mail: poststelle.spbs-kuen@zsl-rs-gd.kv.bwl.de
Tauberbischofsheim:
Telefon: 09341 - 89 544 0
E-Mail: poststelle.spbs-tbb@zsl-rs-gd.kv.bwl.de